Bremen (dpa)

Der 31jährige Oldenburger Bildhauer Eckart Grenzer ist am Montag in Bremen von dem Vorwurf freigesprochen worden, „die öffentliche Ordnung in grober und ungehöriger Weise durch das Aufstellen eines in Stein gehauenen Menschenkopfes auf  öffentlichem Grund gefährdet zu haben“. So hatte es jedenfalls das Stadt- und Polizeiamt formuliert, als es dem Künstler einen Bußgeldbescheid über 50 Mark zusandte. Bei dem in Stein gehauenen Menschenkopf handelte es sich um das Haupt der Bremer Giftmischerin Gesche Gottfried, die am 21. April 1831 zu Füßen des Domes unter dem Schwert des Henkers ihr Leben lassen musste.

Die „Schöne Gesine“ hatte mindestens 15 Menschen – darunter ihre Eltern, ihre drei Kinder, ihren Zwillingsbruder und ihre beiden Ehemänner – mit vergiftetem Brotaufstrich und Suppen ins Jenseits befördert. Was den Bildhauer ärgert, ist die Tatsache, dass es noch heute in der Nähe des Domes den sogenannten Spucksteen (Spuckstein) mit einem Kreuzmal gibt, der jene Stelle markieren soll, zu der Gesche Gottfrieds Kopf nach der Hinrichtung hinrollte. Es gehört zu Bremer Brauch, dort aus Verachtung über die Untaten der Gesche Gottfried auszuspeien.

Um gegen diese „Ungehörigkeit“  anzugehen, hatte Grenzer am 21. August vorigen Jahres den Kopf der Giftmörderin dort so montiert, daß es den Anschein hatte, als rolle das steinerne Haupt  über das Pflaster. Er wollte, so betonte Grenzer in der Verhandlung, mit seiner Aktion der Öffentlichkeit bewußt machen, dass das verächtliche Ausspeien nicht mehr in eine Zeit gehöre, in der die Todesstrafe abgeschafft worden sei.

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